Werktags ab 08:00 Uhr 0170 - 94 777 58
Termin buchen | Ratgeber | AGB | Downloads | Impressum | Datenschutz
Wir helfen Ihnen!
Werktags 08:00–18:30 Uhr
Ihre Rechte im Schadensfall
Konstenlose Erstberatung
Den Kostenvoranschlag müssen Sie in einer Werkstatt oder bei einem Sachverständigen meist selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 50,00 Euro pauschal und bis zu 10 Prozent der Schadenssumme. Oft erhalten Sie den Betrag dann bei der Reparatur verrechnet. Kostenlos erstellt Ihnen ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen jedoch keinen Kostenvoranschlag.
Kostenfreie Beratung werktags von 08:00 bis 18:30 Uhr
0170 - 94 777 58
Unsere Einsatzgebiete
Kostenvoranschlag nach Unfall? - So geht es ohne Kosten für Sie!
Der Trick dabei ist, dass man Ihnen ein wichtiges Detail verschwiegen hat. Wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze ( ca. 1000 € ) liegt, dann darf ein Gutachten erstellt werden. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab. Sie leisten bei uns keine Vorkasse. Sie möchten eine Vorab-Prognose ob wir wirklich kostenfrei für Sie arbeiten können? Kontaktieren Sie uns! Wir sagen Ihnen wie es geht.
Diese Frage ist relativ leicht zu beantworten. Wenn Sie sich um einen Kostenvoranschlag kümmern, dann spart die Versicherung die Kosten des Gutachters. Beachten Sie bitte, dass ein Kostenvoranschlag aber auch nicht mit einem KFZ-Gutachten zu vergleichen ist. Häufig verlieren Sie viel Geld, wenn Sie nur einen Kostenvoranschlag einholen.Die Hilfe eines unabhängigen Gutachters ist Ihr gutes Recht.
Die Versicherung fragt mündlich oder schriftlich nach einem Kostenvoranschlag und Fotos des Unfallschadens. Von einem KFZ-Gutachter wird abgeraten, bzw. davor gewarnt, dass man auf diversen Kosten sitzen bleiben könnte. Ein KFZ-Gutachten macht laut Versicherung erst ab größeren Schäden Sinn.
All das sind falsche Aussagen um Kosten zu sparen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen auch bei kleinen Schäden weiter. Ersparen Sie sich das Risiko versteckte Schäden nicht zu erkennen und Geld zu verschenken
Um die Unterschiede von einem Kostenvoranschlag, einem Kurzgutachten oder einem vollwertigen KFZ-Gutachten zu benennen, ist es zunächst wichtig, dass Kostenvoranschlag die Begrifflichkeiten genau definiert werrden. Sie als Geschädigte(r) müssen nämlich wissen, was es bedeutet, wenn Sie ein Dokument zum Schadenersatz bei der gegnerischen Versicherung vorlegen auf dem sich als Überschrift einer dieser Begrifflichkeiten befindet.
Auch an dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass Sie uns gern kontaktieren können. Wir helfen Ihnen in jedem Fall weiter.
Wenn Sie keine Schuld an dem KFZ-Schaden tragen, dann übernimmt die gegnersiche Versicherung unsere Kosten. Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten.
Sie als Geschädigte(r) haben die freie Wahl, welchen KFZ-Gutachter Sie beauftragen. Marktforschung nach dem günstigsten KFZ-Gutachter müssen Sie nicht betreiben.
Sie haben noch Fragen zum Kostenvoranschlag? Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen!
Dass ein Kostenvoranschlag eine völlig falsche Entscheidung sein kann – weil man glaubt, man wolle die Kosten nicht explodieren lassen – erleben wir häufig.
Fragen Sie uns deshalb gerne, wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu finden!
Wenn Sie kein Experte für Fahrzeugschäden sind, sollten Sie uns kontaktieren.
Wenn Sie keine Schuld an dem Schaden haben, wird unsere Honorarrechnung von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag treten Sie nicht in Vorkasse. Sie erhalten die volle CrashProfi-Beratung zu allen Ihren Rechten und Ihren Schadensersatzansprüchen.
Bei Problemen mit den Versicherungen bieten wir Ihnen wichtige Ratschläge und Hilfe an.
Wir sind unkompliziert und mit höchster Kompetenz für Sie da!