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Wir helfen Ihnen - Mit Kompetenz und Sachverstand
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KFZ-Gutachten nach Unfall?
Keine Vorkasse
Unsere Kernkompetenz liegt in der Erstellung von KFZ-Gutachten und Kostenvoranschlägen nach unverschuldeten Unfallschäden oder Beschädigungen. Unsere Dienstleistung ermöglicht Ihnen eine sichere und unkomplizierte Regulierung des Schadens mit der gegnerischen Versicherung (z.B. die Auszahlung nach Gutachten oder die Reparatur). Unser Netzwerk von Spezialisten hilft unabhängig und neutral im gesamten Prozess der Schadenregulierung.
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Unsere Einsatzgebiete
Ein neutrales KFZ-Gutachten steht Ihnen bei unverschuldeten Schäden in jedem Fall zu. Die Kosten für ein KFZ-Gutachten sind dabei von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Sie müssen auch keine Preisvergleiche unter Gutachtern anstellen. Unsere Gutachten sind anerkannt und unsere Honorare werden von den Versicherern übernommen.
Den Auftrag zur Gutachtenerstellung im Haftpflichtfall erstellt ausschließlich der Geschädigte. Sie können Ihren Sachverständigen selbst auswählen und müssen sich nicht von der Versicherung auf einen Gutachter oder eine Prüforganisation verweisen lassen. Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen.
Sie haben noch Fragen zum Thema? Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen!
Bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung erstattet, da sie zum Gesamtschaden gehören. Bei uns erhalten Sie ein objektives Schadengutachten durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, der den tatsächlich entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug erfassen kann.
Gutachten und Kostenvoranschläge erstellen wir an allen Arten von Fahrzeugen. Es spielt keine Rolle ob es sich um ein Auto (auch Elektrofahrzeuge), Motorrad, Caravan, LKW, Fahrrad & E-Bike oder um Landmaschinen handelt. Wir verfügen über besondere Fachkenntnisse an den angegeben Fahrzeugarten und bilden uns ständig weiter. Für Motorräder bieten wir eine weitgehend zerlegungsfreie Rahmenvermessung an.
Häufig hört man von der sogenannten Bagatellschadengrenze.
Es wird verbreitet, dass erst ab dieser Höhe ein Gutachter eingeschaltet werden darf. Diese Aussage ist falsch!Sie können immer einen Gutachter einschalten. Welches Dokument erstellt wird ist der entscheidende Unterschied. Unter der Bagatellschadengrenze erstellt ein Sachverständiger in der Regel einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Über der Bagatellschadengrenze wird ein komplettes KFZ-Gutachten erstellt. Bedenken Sie bitte!
Was für Sie nur wie ein kleiner Schaden aussieht, kann ein verdeckter Schaden sein, den wir aufdecken können. Ein Gutachten im Schadenfall ist immer sinnvoll.
Zu viele offene Fragen? Eine spezielle Frage? Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen!
Wir bieten Ihnen durch unsere breite Aufstellung unseren praktischen Vor-Ort-Service an. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, egal ob bei der Arbeit in der Mittagspause, bei Ihnen zu Haus nach Feierabend, oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens. Dabei sind wir so ausgerüstet, dass nahezu alle Schäden fachgerecht beurteilt werden können.
Gern können Sie nach Terminvereinbahrung auch in eines unserer Büros an unseren Standorten kommen. Hier sehen Sie, wo sie uns finden können.