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Nach einem Unfall den Gutachter selber wählen

Was gilt es bei der Wahl des KFZ-Gutachters zu beachten?

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KFZ-Gutachter - KFZ-Sachverständiger

Welchen sollten Sie auswählen?

Der Markt ist voll von KFZ-Gutachtern. Denn KFZ-Gutachten sind auf den ersten Blick ein lukratives Geschäft. Der Begriff des Sachverständigen selbst ist nicht geschützt. Sie sollten deshalb bei der Wahl Ihres Sachverständigen unbedingt auf ein paar grundlegende Dinge achten.

Achten Sie auf die Zertifizierung und Ausbildung des Gutachters den Sie auswählen wollen. Der Gutachter sollte sich und seine Qualifikation immer öffentlich darstellen. Der Sachverständige muss angeben, für welches Fachgebiet und durch welche Stelle er zertifiziert wurde. 
Sie sollten wissen, dass viele Anbieter eine Sachverständigenausbildung in wenigen Tagen anbieten. Eine gute Sachverständigenausbildung dauert jedoch Monate. 

Achten Sie auf die berufliche Qualifikation und die Erfahrung des "Experten" den Sie für Ihren Fahrzeugschaden auswählen.  Als staatlich geprüfter Karosserie- & Fahrzeugbautechniker in Verbindung mit der Berufserfahrung von über 25 Jahren im KFZ-Bereich, sichere ich Ihnen die fachliche Kompetenz unserer Sachverständigen zu. Jeder unserer Sachverständigen bildet sich weiter und ist im Austausch miteinander. Sie profitieren von diesen gemeinsamen Erfahrungen und unserem Wissen. 

Achten Sie auf echte Bewertungen im Internet. Machen Sie sich die Mühe und schauen darauf in welchem Zeitraum die Bewertungen aufgebaut wurden. Viele Gutachter kaufen Bewertungen, um Kunden zu gewinnen.  Ebenso ist es völlig normal auch einmal eine nicht ganz so gute Bewertung zu bekommen als Sachverständiger, schließlich ist man die neutrale Instanz und kann es nicht jedem Recht machen.

Hören Sie auf Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis. Wir möchten uns stetig verbessern und für Sie Ansprechpartner Nr.1 in Sachen KFZ-Gutachten sein. Deshalb setzen wir auf ehrliche Bewertungsportale. Unsere Kunden bewerten uns seit Jahren positiv und sind von unserem Service begeistert. Beachten Sie: Man kann Bewertungen kaufen. Sehen Sie sich deshalb die Bewertungen genau an. Echte Bewertungen wurden über Jahre aufgebaut und nicht in einem Monat erzeugt.

Sehen Sie ins Impressum einer Internetseite. Dort ist der Verantwortliche namentlich zu nennen und der Firmensitz anzugeben.

Verlassen Sie sich bei CrashProfi darauf, dass jeder unserer Sachverständigen das Bedürfnis hat, für Sie als Experte in der Schadenregulierung da zu sein. CrashProfi ist das geballte Wissen und die geballte Erfahrung eines Sachverständigennetzwerkes. Seit der Gründung von CrashProfi sind wir das, was drauf steht. Wir sind CrashProfi!

Steffen Weh-Schuldt, TÜV-zertifizierter KFZ-Gutachter

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Die Häufigsten Fragen und Antworten zum KFZ-Gutachter

Was macht ein KFZ-Sachverständiger im Haftpflichtfall für mich?

Der Sachverständige berät Sie zur Vorgehensweise nach dem Schaden. Er begutachtet und bewertet Ihr Fahrzeug und den entstandenen Schaden. Bei der Besichtigung wird das Fahrzeug und der Schaden fotografiert. Das eigentliche Gutachten wird später im Büro erstellt. Aus dem Gutachten gehen alle relevanten Zahlen und Aussagen zu Schadenregulierung hervor. Ein freier Sachverständiger handelt hierbei neutral. Er unterliegt keinen Weisungen der Versicherung.

Wer darf einen Gutachter im Haftpflichtfall beauftragen?

Wenn man keine Schuld an einem Schaden hat, darf man immer selbst einen KFZ-Gutachter beauftragen. Die Kosten sind in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Sie dürfen also unbesorgt selbst den Gutachter Ihres Vertrauens auswählen.

Sie benötigen ein Gutachten für einen Teilkasko oder Vollkaskofall?

In diesem Fall gilt das Vertragsrecht. Es gelten die Regeln, die Sie in Ihrem Versicherungsvertrag mit der eigenen KFZ-Versicherung vereinbart haben. Wenn Sie trotzdem einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen für das Kasko-Gutachten beauftragen wollen, dürfen Sie das auch.

Sie müssen in diesem Fall nur die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

Sie benötigen einen Gutachter für ein Gutachten, um Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, oder um bestimmte Mängel oder Fahrzeugzustände zu dokumentieren?

Dann sind grundsätzlich Sie selbst Auftraggeber. Sie besprechen vorab mit dem Gutachter um welchen Sachverhalt es geht und lassen sich über die Kosten und den weiteren Ablauf beraten.

Wann brauche ich einen Gutachter?

Die Versicherung sagt: „Nur bei größeren Schäden“ – Wir sagen, dass Sie im Haftpflichtfall grundsätzlich einen Gutachter brauchen. Warum?

  • Ein guter Gutachter ermittelt den tatsächlichen Schaden und erkennt auch verdeckte Schäden.
  • Ein unabhängiger Gutachter hilft Ihnen im gesamten Schaden-Regulierungsprozess.
  • Ein unabhängiger Gutachter steht Ihnen zu und muss von der Versicherung bezahlt werden.
  • Eine persönliche Begutachtung und eine persönliche Beratung sind nicht nur menschlich wertvoller als eine Regulierung per App, Sie haben auch die Sicherheit des geprüften Sachverstandes.

Muss der KFZ-Gutachter einen Kostenvoranschlag oder ein KFZ-Gutachten erstellen?

Häufig hören wir, dass von Versicherungen behauptet wird, dass ein Gutachter bzw. ein Gutachten nur bei großen Schäden nötig ist. Am besten sollen Sie einen Kostenvoranschlag einholen und diesen auch noch selbst zahlen.  Diese Aussage ist falsch. Ein Gutachter hat vielmehr die Aufgabe mit seiner Erfahrung und seiner Qualifikation zu erkennen, wie hoch der Schaden wirklich ist und dann das entsprechende Dokument zu erstellen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Wenn Sie keine Schuld am Schaden haben, müssen Sie grundsätzlich nicht den Gutachter der Versicherung im Vorwege akzeptieren. Sie können den Gutachter in diesem Fall immer frei wählen.
Soll eine Nachbesichtigung durch den Versicherungsgutachter durchgeführt werden, hängt es von vielen Faktoren ab, ob man sich darauf einlassen sollte. Hier ist eine individuelle Beratung nötig.

Was kostet ein KFZ-Gutachter und wie wird bezahlt?

Das Honorar des KFZ-Gutachters richtet sich nach der Schadenhöhe. Dabei gibt es Honorartabellen, welche als allgemein anerkannt gelten. Grundsätzlich setzt sich das Honorar aus dem Grundhonorar und den Nebenkosten zusammen. Auch Kosten für weitere Untersuchungen, wie z.B. eine Achsvermessung sind zu zahlen. Generell rechnen wir mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen keine Vorkasse leisten.