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Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung.
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Weitere Infos zum KFZ-Gutachten
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Unsere Top 3 der Kundenfragen zu den Gutachterkosten
Die richtige Formulierung lautet: Für Sie als Geschädigten treten keine Kosten auf.
Die Abrechnung erfolgt durch die Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall generell. Unser Honorar richtet sich nach Verbandsvorgaben und nach unseren AGB.
Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen.
Wir versichern Ihnen: Wenn Sie keine Schuld an dem eingetretenen Schaden haben, bleiben Sie in unserem Sachverständigenbüro auf keinerlei Gutachterkosten sitzen.
Nein, das müssen Sie nicht! – Wählen Sie den KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten. Sie haben das Recht dazu.
Wir versichern Ihnen: Wir rechnen unsere Gutachten-Honorarrechnung konform und zulässig ab. Es besteht kein Kostenrisiko, wenn Sie uns beauftragen.
Sie haben noch Fragen zum Thema? Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen!