Nein, das müssen Sie nicht!
Wählen Sie einen qualifizierten KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten.
Sie haben das Recht dazu.
Die von vielen Versicherungen geforderte Qualifikation gemäß VDI 5900 Blatt 2 als KFZ-Sachverständiger erfülle ich.