Die richtige Formulierung lautet:
Für Sie als Geschädigten treten keine Kosten auf.
Die Abrechnung erfolgt durch die Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall üblicherweise.
Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen.
Wir versichern Ihnen: Wenn Sie keine Schuld an dem eingetretenen Schaden haben, bleiben Sie in unserem Sachverständigenbüro auf keinerlei Gutachterkosten sitzen.
Nein, das müssen Sie nicht! – Wählen Sie den KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten. Sie haben das Recht dazu.
Wir versichern Ihnen: Wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben, rechnen wir ohne Vorkasse direkt mit der Versicherung ab.
Montag bis Freitag:
ab 08:30 Uhr 0170 – 94 777 58
Vor-Ort-Service in ganz Norddeutschland,
Partnerwerkstätten im ganzen Norden
Service-Standort mit Hebebühne:
24537 Neumünster
Stoverweg 67
Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen!
Persönlicher Ansprechpartner
KFZ Sachverständiger
Steffen Weh-Schuldt
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