130% Regelung oder die sogenannte Opfergrenze

Die Reparaturwürdigkeit eines Unfallfahrzeuges kann auch mit der 130% Regel festgestellt werden.

Was bedeutet das? Nun, es kann sein, dass die Reparaturkosten für den entstandenen Schaden höher sind als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor Schadeneintritt. Man spricht hier eigentlich von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen oder auf die Schnelle kein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen ist, können Sie sich jetzt unter bestimmten Bedingungen Ihr Fahrzeug trotz allem reparieren lassen. Die 130 % Regel sagt dabei, dass die ausgewiesenen Reparaturkosten maximal 30% höher sein dürfen als der festgestellte Wiederbeschaffungswert.

Bedingungen: Weiternutzung des Fahrzeuges für ca. 6 Monate
Die Instandsetzung muss fach und sachgerecht erfolgen (Die Reparaturbestätigung kann ein Kfz-Gutachter durchführen.) nur im Haftpflichtschadensfall anwendbar

In der Abtretungserklärung wird die Zahlung der Gebühren für den Sachverständigen geregelt. Dadurch muss der Geschädigte nicht in Vorkasse für das Gutachterhonorar treten. Er tritt unsere Forderung an die gegnerische Versicherung ab.

Die Abtretungserklärung ermöglicht dem KFZ-Gutachter, den Haftpflichtschadensfall mit der Versicherung abzurechnen, ohne dass Sie in Vorkasse treten müssten.

Wurde nach Eintreten des Schadensfalles ein Totalschaden des Fahrzeugs festgestellt, müssen auch Kosten für die Abmeldung des verunfallten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ebenso erstattet werden, wie die Kosten für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs.

Kosten für Zulassungsdienste werden selten übernommen, da man im Rahmen der Mitwirkungspflicht zumuten kann, dass Sie die Zulassung selbst durchführen.

Die fiktive Abrechnung, die auch als Abrechnung nach Gutachten bezeichnet wird, ist eine Möglichkeit des Schadenersatzes. Wenn Sie sich als Geschädigter dazu entschließen, einen Haftpflichtschaden nicht bzw. später reparieren zu lassen, kann die Netto-Schadenssumme von der gegnerischen Versicherung anhand einer fiktiven Abrechnung verlangt werden.

Wird das Fahrzeug später doch noch repariert, kann die Mehrwertsteuer durch Vorlage einer entsprechenden Reparaturrechnung von der Versicherung erstattet werden.

Sie können diese Form des Schadenersatzes zur freien Verwendung nutzen. Niemand kann Sie zwingen, einen Schaden reparieren zu lassen, oder Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Es ist ganz allein Ihre freie Entscheidung.

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich ein Angebot einer Firma, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen, es sind darin ausschließlich die Kosten für die Reparatur aufgeführt.

In der Schadenregulierung wird der Kostenvoranschlag gern von den Versicherern empfohlen, da dieser zu allem Überfluss auch noch vom Geschädigten zunächst zu bezahlen ist.

Um Kosten für einen Mietwagen bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, müssen Sie angeben, dass Sie auf Ihr verunfalltes Fahrzeug angewiesen sind und eine regelmäßige Benutzung vorliegt.

In diesem Fall werden die Mietwagenkosten für die angemessene Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung übernommen.

Während der Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug nachweislich nicht genutzt werden kann. Die Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie nicht, wenn Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, ist abhängig von Ihrem Fahrzeug und der Reparaturdauer.

Unterschätzen sollten Sie diesen Betrag jedoch nicht.

Als Restwert wird der Betrag bezeichnet, der für ein Unfallfahrzeug nach Eintritt des Schadens noch erzielt werden kann. Der Gutachter ermittelt den Restwert automatisch immer dann, wenn er für die Regulierung des Schadens wichtig werden könnte.

Jede (r) Geschädigte hat das Recht, einen KFZ-Sachverständigen zu wählen und mit der unabhängigen Feststellung und Beweissicherung eines Schadens zu beauftragen.  Hierbei gibt es inzwischen häufig den Hinweis der Versicherung, dass es sich um einen Sachverständigen handeln sollte, der die VDI Richtlinie 5900 Blatt 2 erfüllt. Ich erfülle diese Richtlinie durch meinen Werdegang und die Zertifizierung die ich als Sachverständiger nachweisen kann. Die entstehenden Kosten, bzw. das Sachverständigenhonorar müssen im anerkannten Rahmen als Teil des Gesamtschadens von der Versicherung, die zur Schadensregulierung verpflichtet ist, übernommen werden. 

Was passiert, wenn die Versicherung doch nicht zahlt oder sich die Zahlung verzögert?

In der Regel wird das Gutachtenhonorar im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung übernommen. In einigen Fällen verzögert sich die Zahlung oder wird zunächst abgelehnt.

Wir möchten Sie daher vorsorglich darauf hinweisen, dass der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin grundsätzlich für die Begleichung des Honorars verantwortlich ist. Als Serviceleistung stunden wir die Rechnung jedoch für einen Zeitraum von 120 Tagen ab Rechnungsdatum. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Zahlung durch die Versicherung erfolgen, wird das Honorar anschließend zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.

Selbstverständlich stellen wir alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, um eine spätere Erstattung durch die Versicherung zu erleichtern.

Ein Geschädigter darf nach der Schadensregulierung nicht besser und nicht schlechter gestellt sein, als ohne den Schaden. Die sogenannte Schadensminderungspflicht bedeutet also für alle Instanzen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir als Gutachter berücksichtigen das natürlich, achten aber auch darauf, dass Ihre Werte gesichert werden.

Ein Geschädigter kann als Kostenpauschale für notwendige Auslagen eine Aufwandsentschädigung verlangen. (Porto, Telefon usw.)

VDI-Richtlinie

Die neue VDI-Richtlinie: Einheitliche Standards für Gutachter

Bislang gab es keine festen Anforderungen an die Qualifikation von Kfz-Gutachtern. Die neue VDI-Richtlinie 5900 Blatt 2 soll das ändern. Sie trat am 1. Februar 2025 in Kraft und setzt erstmals Mindeststandards für die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen.
VDI steht für Verein Deutscher Ingenieure. Dabei handelt es sich um einen der größten technisch-wissenschaftlichen Vereine Deutschlands. Er entwickelt Standards und Richtlinien für verschiedene Branchen, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

Gefahren durch unqualifizierte Gutachter: Fehlerhafte Gutachten und ihre Folgen

Ein fehlerhaftes Gutachten kann schwerwiegende Folgen haben. Unqualifizierte Gutachter könnten Sekundärschäden übersehen, falsche Werte berechnen oder wichtige Details auslassen. Oft fehlt es ihnen an Fachwissen, das nur Kfz-Meister Fahrzeugbautechniker oder Fahrzeugbauingenieure besitzen, was zu falschen Einschätzungen führen kann. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die Versicherung lehnt das Gutachten ab

Ist ein Gutachten fehlerhaft, kann die Versicherung es ablehnen. Das kann teuer werden und die Schadensregulierung verzögern, wodurch Ihnen im Zweifel viel Zeit und Geld verloren geht.

Finanzielle Nachteile durch falsche Gutachten

Ermittelt ein Gutachter falsche Werte, bedeutet das oft weniger Schadensersatz für Sie als Geschädigte.

Ermittelt ein Kfz-Gutachter falsche Werte, kann das zu deutlich weniger Schadensersatz für Sie als Geschädigten führen. Unqualifizierte Kfz-Gutachter kalkulieren oft die Reparaturkosten nicht nach den Herstellervorgaben, könnten wichtige verkehrssichere Bauteile außer Acht lassen oder geben den Reparaturweg falsch an. Fehlerhafte Gutachten können zu finanziellen Nachteilen führen, da Sie möglicherweise weniger Schadensersatz erhalten, als Ihnen zusteht.

Ein unqualifizierter Gutachter kann dazu führen, dass Sie Hunderte oder sogar Tausende Euro an Schadensersatz verlieren.

Wie erkenne ich einen qualifizierten Kfz-Gutachter?

Nicht jeder, der sich Kfz Gutachter nennt, ist auch wirklich qualifiziert. Doch woran erkennt man einen echten Experten?

  • Öffentliche Bestellung oder Vereidigung für Kraftfahrzeugschäden & Bewertungen: 
    Diese Gutachter sind von einer Kammer geprüft und erfüllen hohe fachliche Anforderungen.
  • Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfgesellschaft wie IfS, ZAK oder IQ-Zert: Die Zertifizierung durch eine dieser Zertifizierungsstellen bestätigt die Fachkompetenz des Gutachters.
  • Mitgliedschaft im BVSK: Hier sind Gutachter gelistet, die durch den BVSK auf Ihre Fachkompetenz geprüft worden sind.

 

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde, ist der Verkauf unter Umständen schwieriger, als wenn Ihr Fahrzeug keinen Unfallschaden aufzuweisen hat. Jeder, der schon selbst ein Auto kaufen wollte, fragt häufig nach vorherigen Unfallschäden und gern wird dann vom Kauf Abstand genommen, obwohl der Schaden eventuell sogar in einer Fachwerkstatt repariert wurde.

Um diesen angenommenen Verlust auszugleichen, wird in einem Schadengutachten auch zur sogenannten Wertminderung Stellung genommen. Die Höhe der Wertminderung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.

Ohne ein Gutachten können Geschädigte häufig keine Wertminderung geltend machen.

Einfach erklärt ist der Wiederbeschaffungswert der Wert, den man für Ihr Fahrzeug bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug hätte bezahlen müssen, unmittelbar bevor das Fahrzeug zerstört wurde.

Der Wiederbeschaffungswert wird vom Gutachter unter Verwendung diverser Hilfsmittel und Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes ermittelt.

Sollte sich herausstellen, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ist der Wiederbeschaffungswert die Regulierungsgrundlage.

Die Wiederbeschaffungsdauer beschreibt den Zeitraum, welcher nötig ist um bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Diese Dauer wird von uns ermittelt und im Kfz-Gutachten festgehalten. Wichtig, wenn es später um Ihre Nutzungsausfallentschädigung geht.

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Steffen Weh-Schuldt

Montag bis Freitag:
ab 08:30 Uhr 0170 – 94 777 58

Vor-Ort-Service in ganz Norddeutschland

Als mobiler KFZ-Gutachter für Sie im Einsatz.

Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen!