Werktags ab 08:00 Uhr  0170 - 94 777 58

JobsAGB | Downloads | Impressum | Datenschutz

Unfall... Gutachten... Regulierung

Der Ablauf und unser Service

Werktags 08:00–18:30 Uhr

0170 - 94 777 58

Der Ablauf nach Ihrem Unfallschaden

Sie möchten Ihren Schaden neutral und unabhängig bewerten und regulieren lassen?

Sehr gut! So einfach funktioniert der Ablauf:

Kostenfreie Beratung
werktags von 08:00 bis 18:30 Uhr

0170 - 94 777 58

Unsere Einsatzgebiete

1

Kontaktaufnahme und Terminvergabe

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten um direkt mit einem Spezialisten in der Schadensregulierung in Kontakt zu treten. Vom klassischen Anruf über verschiedenste Messenger stehen Ihnen viele Wege offen. Sie bekommen einen kurzfristigen Termin.

Unsere Arbeitsweise ist modern und strukturiert. In den meisten Fällen kann die Begutachtung noch am selben Tag oder am Folgetag erfolgen.

Sie erhalten nach Vereinbarung einen kurzfristigen Termin. Kontaktieren Sie uns!


2

Begutachtung und Schaden-Interview

Wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Wir kommen bestens ausgerüstet zu Ihrem Unfallfahrzeug und bieten unseren unkomplizierten Vor-Ort-Service an. Sie können uns natürlich auch in einem unserer Sachverständigenbüros nach Absprache besuchen.

Wir sichern Beweise und dokumentieren den Schaden fotografisch. Wir nehmen alle vorhandenen und nötigen Informationen auf, um die schnelle Regulierung des Schadens zu gewährleisten. Sie erhalten eine ausführliche und kompetente Beratung zum weiteren Ablauf und Ihren Möglichkeiten der Regulierung.


3

Einschätzung des Schadens und Servicedienstleistungen

Wie steht es um Ihr Fahrzeug? Benötigen Sie einen Mietwagen? Ist das Fahrzeug verkehrssicher oder nicht? Soll das Fahrzeug repariert werden? Wünschen Sie die Auszahlung des Schadens nach Gutachten? Sind weitere Schritte nötig? Gab es Personenschäden und wie sollten Sie sich verhalten?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen, wenn wir uns ein Bild des Schadens machen konnten.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


4

Kalkulation der Schadenhöhe und Erstellung eines KFZ-Gutachtens

Ihr Fahrzeugschaden wird mittels modernster Software kalkuliert. Wir ermitteln alle nötigen Werte zur Erstellung des Gutachtens und erst jetzt kann definitiv beurteilt werden, wie die Schadenregulierung aussehen wird. Erst dann erstellen wir das eigentliche KFZ-Gutachten.

Dabei spielt es für uns keine Rolle, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Wir erstellen Gutachten für Autos, E-Fahrzeuge, Motorräder, E-Bikes, Camper, Wohnmobil, Wohnwagen, Nutzfahrzeuge und Landmaschinen.


5

Beratungsanruf und Gutachtenversand

Das Gutachten wird an alle nötigen Stellen weitergeleitet.

Wer das Gutachten erhält, richtet sich übrigens nach Ihnen. Sie sind Auftraggeber und Entscheider. Im Standardfall wird es direkt an den Versicherer gesendet. Ihr Unfallgegner erhält von uns kein Gutachten. Sie persönlich erhalten das KFZ-Gutachten auf Wunsch per Mail vorab und in jedem Fall per Post. Sollte ein Rechtsbeistand beauftragt worden sein, erhält dieser natürlich das Gutachten und macht Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend.

Liegt Ihnen das Gutachten vor, beraten wir Sie gern noch einmal dazu.

Generell sind unsere Gutachten so aufgebaut, dass auch fachfremde Personen es verstehen und deuten können.


6

Regulierung des Schadens

Die Regulierung des Schadens kann sehr unterschiedlich sein.

Das liegt daran, dass Sie verschiedene Rechte haben, wie der Schaden reguliert werden soll und auch daran, welche Schadenart durch das Gutachten belegt wurde. Wünschen Sie eine Reparatur, so kann Ihr Fahrzeug nun in der Werkstatt Ihrer Wahl repariert werden. Die Kosten rechnen die meisten Werkstätten auch direkt mit der Versicherung ab. Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadens, oder kommt nur eine Auszahlung des Schadens in Frage (Totalschaden), teilen wir dieses der Versicherung oder der gewählten Kanzlei im Gutachten mit. Bei klarer Sachlage und im Regelfall erhalten Sie Ihr Geld nach 2 bis 4 Wochen.

Allgemeine Aussagen sind bei diesem komplexen Thema nicht möglich.
Wir beraten und informieren Sie jedoch gern.


7

Wenn der Schaden reguliert wurde

Auch wenn der Schaden reguliert wurde, sind wir weiterhin für Sie da. Falls es zu Kürzungen des Gutachtens kam, beraten wir Sie gern zur weiteren Vorgehensweise.

Falls Sie den Schaden in Eigenregie repariert haben, erstellen wir Ihnen bei fach- und sachgerechter Ausführung eine Reparaturbestätigung, damit Sie bei einem weiteren Schaden einen Beweis haben, dass Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich repariert wurde. Haben Sie diesen Beweis nicht, so wird die Versicherung sich  mit hoher Wahrscheinlichkeit weigern einen weiteren Schaden zu zahlen.

Falls Sie es wünschen überprüfen wir nach einer Reparatur in der Fachwerkstatt auch gern die Reparaturqualität.



Haben Sie noch Fragen zum Ablauf?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Kostenlose Erstberatung