Gutachtenauftrag
Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalles beauftrage ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro, ein Gutachten zur Schadenhöhe zu erstellen. Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe gemäß Honorartabelle des Sachverständigenbüros zzgl. erforderlicher Nebenkosten. Weiterhin bevollmächtige ich den Gutachter, Aufträge in meinem Namen zu erteilen, wenn dies zur Erstellung des Gutachtens erforderlich ist.
Abtretung und Zahlungsanweisung
Zur Sicherung des Sachverständigenhonorars in der o. g. Angelegenheit trete ich meinen Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer des Unfallbeteiligten gegnerischen Fahrzeugs in Höhe des Honoraranspruchs für die Erstellung des Beweissicherungsgutachtens erfüllungshalber an den SV ab. Der Sachverständige nimmt die Abtretung an. Zugleich weise ich hiermit die Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag aus der Rechnung des SV unmittelbar durch Zahlung an den SV oder einen von ihm genannten Gläubiger zu begleichen. Der SV ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern gegenüber offen zu legen und die erfüllungshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des SV aus diesem Vertrag gegen mich nicht berührt. Der SV kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer bzw. Schädiger keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Eine Inanspruchnahme meinerseits (Geschädigter) erfolgt nur Zug um Zug gegen die Rückabtretung der noch offenen Forderung. Weiterhin bevollmächtige ich den Gutachter, Aufträge in meinem Namen zu erteilen, wenn dies zur Erstellung des Gutachtens erforderlich ist.
Wir speichern Ihre Daten lediglich für die Abtretungserklärung und dem damit verbundenen Schadensfall.