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KFZ-Schaden melden

Informieren und Verluste vermeiden!

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KFZ-Schaden richtig melden

Was ist nach einem Unfall zu beachten?

Diese Seite soll es Ihnen erleichtern, nach einem Unfall oder Schaden mit Ihrem Fahrzeug richtig zu handeln. Richtig zu handeln bedeutet in diesem Fall, dass Sie den Vorfall so melden, dass Ihnen keine Verluste entstehen und Sie erfahren, wann und wo Sie den Schaden melden müssen oder können. 

CrashProfi-Expertentipp:

Nicht auf Kostenvoranschlag einer Werkstatt verweisen lassen!
Nicht den Schaden per Versicherungs-App regulieren lassen!


Die drei Möglichkeiten nach einem KFZ-Unfall

1. Sie hatten eindeutig keine Schuld an dem Schaden?

Kontaktieren Sie zunächst noch nicht die gegnerische Versicherung. Es besteht kein Grund dazu. Eventuell entstehen Ihnen sogar Nachteile, wenn Sie in die Schadensteuerung der Versicherungen gelangen.

Ziehen Sie deshalb lieber eine neutrale dritte Person hinzu, welche Erfahrung mit dieser Art von Schäden hat und welche Ihnen zur Seite steht.

Das sind zum einen unabhängige Sachverständige des KFZ-Wesens, oder Anwaltskanzleien, welche auf dieses Gebiet spezialisiert sind. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Beratung.

Rufen Sie uns an: 0170 - 94 777 58 oder buchen Sie hier einen Termin online.


Keine Schuld am Unfall?
Wir sind Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter!


Rufen Sie uns an!

2. Sie haben eventuell nur eine Teilschuld an dem Schaden?

Sie müssen den Schaden in jedem Fall bei Ihrer Versicherung melden. Da Sie jedoch schon von einer Teilschuld des Unfallgegners ausgehen, sollten Sie sich an einen unabhängigen und neutralen KFZ-Gutachter oder eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wichtig: Auch im Falle der Teilschuld nach einem Unfall helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie, warum ein unabhängig erstelltes Gutachten sinnvoll ist. In vielen Fällen werden die Kosten hierfür auch von den Versicherungen übernommen.

Wir helfen Ihnen! 0170 - 94 777 58


3. Sie haben eindeutig einen Schaden verursacht und Sie sind sich sicher, dass Sie die volle Schuld an dem Schaden trifft?

Sie müssen den Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden. Meistens muss dies innerhalb von einer Woche passieren. Sie erleichtern so auch den Geschädigten die Schadensregulierung.

Für den Schaden an Ihrem Fahrzeug kommt leider niemand auf, es sei denn Sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Gern erstellen wir Ihnen auch ein Kasko-Gutachten, nach welchem Sie den Schaden mit Ihrer Versicherung abrechnen können. Die Kosten müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

Welche Kosten auf Sie zukommen, teilen wir Ihnen gern nach einem Beratungsgespräch mit.

Unsere kostenfreie Beratung: 0170 - 94 777 58